AGB Stand 10.02.2021
Unseren Angeboten und Leistungen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Nebenabreden haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch die Annahme eines Auftrages nicht automatisch anerkannt.
1. Angebote & Kosten
Unsere Angebote sind freibleibend, und zwar hinsichtlich Preis, Ausführungsfrist und Ausführungsmöglichkeit.
Die in Zusammenhang mit Aufträgen und Kundendaten zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden von uns mit größter Sorgfalt verwahrt. Wir behandeln alle Unterlagen und Informationen vertraulich. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt oder abgeschlossen wurde.
2. Geschäftsabschlüsse
Geschäftsabschlüsse erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sofern uns nach Vertragsabschluss Tatsachen in der Person des Käufers bekannt werden, welche die Einhaltung oder Abwicklung des Vertrages erschweren oder vereiteln können, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht uns auch dann zu, wenn die Ausführung unserer Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Endprodukt oder dem Kunden, unseren moralischen Grundsätzen nicht entspricht, gegen gute Sitten verstößt oder zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht wird.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und uns von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
Mediaoffice ist berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht oder Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und materieller Schäden.
4. Abwicklung von Aufträgen / Terminvorgaben
Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich und gelten für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage.
Wir schließen die Haftung für die Überschreitung von Terminen generell aus. Auch im Falle einer Überschreitung von Terminen bleibt unser Vertragserfüllungsanspruch aufrechterhalten. Für den Fall der Überschreitung eines von uns schriftlich bestätigten Ausführungstermins wird unsere Haftung auf den Nettoauftragswert beschränkt.
Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung, gleich ob analog oder digital übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
Mediaoffice ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Des weiteren auch Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
5. Urheberrecht und Unterlagen
Unsere Leistungen sowie die unserer Mitarbeiter sind unabdingbar urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden die Verwertbarkeit des Urheberrechtes ein, jedoch beschränkt auf die projektbezogene Verwendung des von uns geschaffenen Produktes. Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist eine anderweitige Verwendung, Umgestaltung, Übertragung oder Vervielfältigung nicht gestattet; andernfalls sind wir zur fristlosen Kündigung und Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Uns steht zu, Beseitigung, Unterlassung oder Schadenersatz wegen der Verletzung des Urheberrechtes gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz zu verlangen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Entwürfe zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erstellten Produkte zu signieren.
Vorlagen, offene Dateien, Konzepte im Entwicklungsstadium oder sonstige Arbeitsmittel, welche die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Die Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
6. Preise / Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich als Festpreise für die im Angebot spezifizierte Einzelleistungen. Sie sind ohne Skonto oder Abzüge 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die in unseren Angeboten spezifizierten Leistungen. Alle zusätzlichen Arbeiten werden in Rechnung gestellt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
7. Gewährleistung
Wir schließen unsere Gewährleistung in vollem Umfange aus. Wir haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Beratung des Kunden. Haftung wird lediglich übernommen für die handwerkliche Qualität der Zulieferprodukte, nicht jedoch für deren optisches Erscheinungsbild.
Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
Nach der Druckreiferklärung durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.
Diese Haftungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz der Agentur. Hier wird dieser Schadenersatzanspruch auf maximal 10% des Auftragswertes beschränkt. Entgangener Gewinn und andere Schäden, die nicht unmittelbar durch den Auftrag entstanden sind (Folgeschäden), werden nicht ersetzt. Beschränkungen der Haftung gelten nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Auftragsleistung und Zahlung ist Deggendorf. Gerichtsstand für beide Teile ist Deggendorf. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.